Von 600.000 Cannabis-Gestörten

joan 30 Juli, 2007 19:37 politisches, repressives, zitiertes Permalink Trackbacks (0)

Das in NRW die "geringe Menge" im Rahmen der allgemeinen Hilfe-Starkes-Cannabis-Bewegung von 10 auf 6 Gramm abgesenkt wird haben wir ja schon kurz berichtet. Heute ist allerdings eine Begründung dafür von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) in den Westfälischen Nachrichten zu lesen die sich gewaschen hat. Ich zitiere:

[...] In den vergangenen zehn Jahren sei die Zahl der Cannabis-Konsumenten deutlich gestiegen. In Deutschland hätten dadurch etwa 600 000 Menschen Störungen davongetragen. [...] Der Konsum von Haschisch und Marihuana werde häufig verharmlost. Nicht nur durch den deutlich gestiegenen Wirkstoffgehalt könnten schwerwiegende Gesundheitsschäden wie Wahnvorstellungen und Persönlichkeitsveränderungen entstehen. [...]

Frage: Wo sind die 600.000 Gestörten? Und, was meint sie mit "Nicht nur..." ?

Am Rande bleibt vielleicht noch anzumerken, dass in Zukunft Verfahren gegen Jugendliche ausschließlich gegen Auflagen eingestellt werden sollen. Soll heißen, rein statistisch wird es nicht besser werden - sondern ganz im Gegenteil - bald kommen die Klagen über immer mehr und immer jüngere Cannabis-Abhängige in den Suchtkliniken, was dann die nächsten Repressionen rechtfertigt. Ein Teufelskreis.

Update von 23:20 Uhr

Die Rheinische Post setzt noch einen drauf. Ihr Bericht zu diesem Thema endet wie folgt:

[...] Ein richtiges Signal. Cannabis darf nicht verharmlost werden. Weiche Drogen gibt es nicht.

Morgen beginnt der Prozess um den Foltermord an dem Häftling Hermann H. in der in der JVA-Siegburg. Die Täter behaupten, Drogen genommen zu haben. Den Zeitpunkt für ihren Vorstoß hat Müller-Piepenkötter geschickt gewählt.


Drogenbeauftrage drischt Phrasen

joan 30 Juli, 2007 11:20 politisches Permalink Trackbacks (0)

Unsere Drogenbeauftragte hats nicht leicht derzeit. Es ist auch blöd, wenn man sich den Fragen von potenziellen Wählern stellen will, aber keine sinnvollen Antworten parat hat. Per Mail kann man so unbequeme Nervensägen ja einfach ignorieren, wenn die Fragen öffentlich zu sehen sind ist das schon nicht mehr so einfach, da muss man sich schon etwas geschickter anstellen, sonst sieht das zu ignorant aus. Da ist die bessere Taktik: einfach was anderes Antworten als gefragt wurde, am besten mit vorgefertigten Textbausteinen, das sieht dann wenigstens auf den ersten Blick nach einer Antwort aus.

Ich habs selber mal versucht und habe Frau Bätzing - über die bekannte Live-Phrasendreschmaschine Abgeordnetenwatch - zwei leichte, kurze Fragen bezüglich ihrer etwas seltsamen Alkohol-Zitate [wir berichteten] gestellt. Bei Alkohol wird ja von Sabinchen immer der verantwortungsvolle Konsum gepredigt, also wollte ich mal wissen ob es einen solchen auch bei Cannabis gibt. Mit eher belustigendem Resultat, welches mich Fragen lässt, warum die Drogenbeauftragte eigentlich inzwischen im Gesundheitsministerium sitzt - und nicht mehr im selbigen für Drangsalation Justiz.

Fragen an Sabine Bätzing:

1.: Ist ihrer Meinung nach - wie beim Bier - auch ein verantwortungsvoller Konsum von Cannabis-Produkten möglich? Oder ist jeder Gebrauch auch ein Missbrauch? (Ich meine mit "auch" z.B.: einen volljährigen, im Leben integrierten, Bürger mit Arbeit, Kind und Hund und einem Konsum von 2 - 3 Joints im Jahr?)

2.: In der BILD-Zeitung (vom 03.05.2007) sagen sie: "Ein 17-Jähriger kann durchaus mal ein Glas Bier trinken". Gilt das ihrer Meinung nach so auch für Cannabis-Produkte? Wenn ja - warum, falls nicht - warum nicht?

Antwort der Drogenbeauftragten:

Nach meiner Auffassung kann es aus rechtlichen und sachlichen Gründen keinen "verantwortungsvollen Konsum von Cannabis-Produkten" geben.
Cannabis zählt zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln, deren Anbau, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Es kann nicht als harmlose Droge angesehen werden. Im Gegenteil, viele junge Menschen suchen wegen ihres Cannabiskonsums Hilfe in Beratungsstellen. Der Konsum von Cannabis, vor allem der regelmäßige und dauerhafte Gebrauch, hat negative Effekte auf die Hirnleistung. Auch sind nach der Einnahme von Cannabis psychotische Symptome, wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen, möglich.
Aus diesen Gründen sehe ich einen deutlichen Unterschied zwischen einem einmaligen Glas Bier, das dem 17-Jährigen gesetzlich nicht verwehrt ist, und dem Konsum illegal erworbener Cannabis-Produkte mit unkontrollierbarer Wirkung.

Da sich Ihre Fragestellung auch auf einen fiktiven Cannabis-Konsumenten bezog, möchte ich Sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, auf der Website www.drugcom.de an einem anonymen Selbsttest zum Cannabiskonsum teilzunehmen.

Hervorhebungen von mad.drugblog 


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