Schäuble: Besitz nicht immer strafbar.
Wolfgang Schäuble lässt manchmal schon gar seltsames von sich, grad wenn er mal etwas in Fahrt gekommen ist. Ein gar beispielhaftes Beispiel möchte ich hier mal für die Nachwelt festhalten:
Im Übrigen geht unser Strafrecht von dem Grundsatz aus, dass Selbstbeschädigung nicht justiziabel ist. Sonst müssten wir auch das Rauchen unter Strafe stellen.
Und im Tagesspiegel behauptete er gar: Der Besitz geringer Mengen an Drogen ist ja auch nicht immer strafbar.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Nicht nur das er anscheinend seine eigenen Gesetze nicht kennt und harmlose, legale Konsumenten zu illegalem Besitz auffordert, soetwas sagt der selbe Schäuble bei dem wir in Bezug auf illegale Drogen sonst ganz andere Töne gewohnt sind. Wie zum Beispiel den Klassiker aus dem Jahre 1990:
Der Kampf gegen Drogen ist eine noch größere Herausforderung als der Kampf gegen Terrorismus.
Auch er selber hatte vor nicht all zu langer Zeit noch eine völlig konträre Meinung, wie ein Interview in WELT zeigt, wo er vor kaum einem Jahr noch sagte:
Wenn eine solche Strafbarkeit nicht die Sanktionsfähigkeit der Sportverbände schwächt, werden wir auch den Besitz von Dopingmitteln unter Strafe stellen.
Und geht man noch ein wenig weiter zurück, ins Jahr 1977, als er noch Abgeordneter war, wird man feststellen das er früher strengere Doping-Gesetze eh für Unsinn hielt:
Wir wollen diese Mittel nur sehr eingeschränkt und nur unter der absolut verantwortlichen Kontrolle der Sportmediziner [...] einsetzen [...], weil es offenbar Disziplinen gibt, in denen heute ohne den Einsatz dieser Mittel der leistungssportliche Wettbewerb in der Weltkonkurrenz nicht mehr mitgehalten werden kann.'
Also wenn ich mich so oft drehen müsste, ich müsst ja kotzen...

