Heute entscheidet der Bundesrat über eine Verschärfung der Telefonüberwachung. Genauergesagt geht es um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, in deren Rahmen Telefon- und Internetdaten ein halbes Jahr gespeichert werden sollen. Als Grund dafür wird angegeben, man könne der Polizei die Arbeit nach Kriminellen und Terroristen so erleichtern.
Aber geht es dabei wirklich um Terrorabwehr und die Bekämpfung von schwerer Kriminalität? Wer ist denn die bevorzugte Zielgruppe für Staats-Spitzel? Na? Dämmerts? Genau! Die bösen bösen Drogenkonsumenten und ihre Fachhändler. Wenn man in die öffentlich zugänglichen Statistiken schaut stellt man schnell fest: Der überwiegende Teil der Überwachungsmaßnahmen richtet sich gegen Verkäufer und Benutzer von illegalen Substanzen.
Beispiel gefällig? Aber gerne, hier die nackten Zahlen von 2005:
3331 abgehörte Personen wegen Straftaten nach dem BtmG (§ 100a Satz 1 Nr.3 StPO)
1675 wegen sonstiger Kriminalität *
440 wegen Terror-Kram **
...wobei 521 Personen auch mehrfach gezählt worden sind, da sie in mehrere Kategorien passten.
* oder dem was unser Staat dafür hält. Zum Beispiel passierten davon allein 204 Abhörmaßnahmen aufgrund von Straftaten nach dem Aufenthalts- sowie dem Asylverfahrensgesetz.
** = Friedens-, Hoch- und Landesverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Gefährdung der äußeren Sicherheit (36x), Straftaten gegen die Landesverteidigung (25x), Anstiftung oder Beihilfe zur Fahnenflucht (1x), Straftaten gegen Natotruppen (1x), Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (157x):
Und wo bzw. was der kleine Drogenkonsument damit zu tun hat möchte ich auch noch schnell verdeutlichen, an Hand folgender Rede aus einer Bundestagsdebatte vom 30.3.2007 zum Thema Telekommunikationsüberwachung:
Dr. Hans-Peter Uhl [CSU]:
Wir müssen Telekommunikationsüberwachung dort anwenden, wo sie erforderlich ist: bei schweren Straftaten wie organisierter Kriminalität, Mord, Totschlag, Rauschgiftdelikten, islamistischem Terrorismus. Wenn Sie die Statistik genau anschauen, erkennen Sie, dass 90 Prozent der Telefonüberwachung in genau diesen Bereichen stattfindet.
Zwischenruf von Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
60 Prozent Drogendelikte! Bis zum kleinsten User!
Dr. Hans-Peter Uhl [CSU]:
Ja, natürlich. Es geht hauptsächlich auch um Drogendelikte.
Zwischenruf von Jörg van Essen [FDP]:
Gerade bei Drogendelikten!
Immerhin, ein netter Einspruch von den Grünen, aber sprechen wir sie mal lieber nicht auf ihre Regierungszeit an, in der sie keinerlei Ambitionen zeigten, diesen Mißstand zu beheben.
update (19:59:12)
Die von einigen Bundesländern geforderte zusätzliche Verschärfung der Telefon- und Internetüberwachung hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Regierung lehnte die Länderkammer am Freitag die meisten Vorschläge ab, für Überwachungsmaßnahmen den Straftatenkatalog noch auszuweiten. (mehr lesen)
Grund zum Aufatmen? Im Gegenteil:
Der Bundesrat fordert unter anderem Erweiterungen beim Katalog der Anlasstaten. [...] Verlängerung von Überwachungsmaßnahmen von zwei auf drei Monate [...] Die Berichtspflicht für die Staatsanwaltschaft nach Beendigung einer Telefonüberwachung sei unnötig verwaltungsaufwändig und zudem verfassungsrechtlich nicht geboten - daher zu streichen. (mehr lesen)
update (09.06.2007, 14:40:22)
Ein schöner Artikel zum Thema ist heute auch bei heise online zu finden.
Link: Bundesrat fordert Ausweitung der TK-Überwachung