Drogenbullen erneut zurückgepfiffen

joan 31 Mai, 2007 17:08 richterliches Permalink Trackbacks (0)

Zu häufig scheint bei strafrechtlichen Ermittlungen der Zweck die Mittel zu heiligen, sagt der Sprecher der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger zum folgenden Fall. Nur kommt es ja doch eher selten vor das sich die Polizei für ihre Ermittlungs-Methoden auch mal zu verantworten hat - gerade im Bereich der illegalisierten Drogen können unsere Freunde und Helfer tun und lassen was sie wollen - und das oft mit Deckung von oben.

Umso erstaunlicher waren heute die klaren Worte des Bundesgerichtshofes, welcher der Berliner Polizei und Justiz schwere Rechtsverstöße vorwarf und den angeklagten Händler, welcher zu 10 Jahren verurteilt werden sollte, freisprach.

Hier ein kurzer Überblick der Kette von Ermittlungsmängeln:

  • Die Staatsanwaltschaft hat heimlich Nachermittlungen vorgenommen, welche weder dem Gericht noch den übrigen Beteiligten des Verfahrens zugänglich gemacht wurden.
  • Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nicht beaufsichtigt, ein Staatsanwalt sagte vor Gericht aus das die Polizei in diesem Fall autark ermittelt.
  • Die Polizei "besetzte" ohne einen Richter zu informieren die Wohnung des abwesenden Angeklagten um auf diesen zu warten, versäumte es aber, einen Richter einzuschalten.
  • Weitere Objekte wurden von der Polizei ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht. Die Angebliche "Gefahr in Verzug" konnte das Gericht jedoch nicht sehen. So wurde der Verdächtige zuvor bereits mehrere Wochen lang überwacht und für das Stellen eines entsprechenden Antrages wäre genug Zeit gewesen.
  • In Muttis Wohnung sichergestellte Zigarettenkippen wurden auf DNA-Spuren untersucht.
  • Für den Abgleich der DNA-Proben lotsten sie den Verdächtigen in eine ausschließlich zu diesem Zweck aufgebaute Verkehrskontrolle, natürlich wieder ohne vorherige Nachfrage bei einem Richter.
  • ... dann wurde er auch noch ohne richterliche Anordnung festgenommen...
  • ... und musste 12 Monate in Untersuchungshaft sitzen.

Wie man schon sieht sind diese Methoden durchaus keine Einzelfälle sondern völlig normale Ermittlungsmethoden im Bereich der "Drogenkriminalität". Es ist ja auch nicht so das die zuständige Abteilung 69 der Staatsanwaltschaft Berlin nicht wüsste auf was sie sich einlässt, nicht zum ersten Mal wurden sie ob ihrer Methoden gerügt und zurückgepfiffen. Vor kaum einen Jahr veranlasste das Kammergericht nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Freilassung des zuvor rund 19 Monate in Untersuchungshaft sitzenden Mahmoud Al-Z, welcher wegen Btm-Delikten verurteilt und eingesperrt werden sollte. Loswerden konnten sie ihn ja auch nicht so einfach. Otto Schily versuchte schon 2003 die Türkei zur Zurücknahme seiner Ausbürgerung zu überreden um dem Drogenhändler endlich den Garaus machen zu können - was aber zum Glück scheiterte.

Man wird sehen ob die Hunde jetzt etwas zurückgepfiffen werden, ich würde mal sagen: Eher Unwahrscheinlich. Wir prüfen das Urteil, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Michael Grunwald. Dann werden wir die erforderlichen Konsequenzen ziehen.

Aktenzeichen: LG (538) 69 Js 32/04 KLs (29/05), BGH 5StR 546/06


Grüne für Kriminalisierung - CDU dagen

joan 31 Mai, 2007 00:51 politisches, seltsames Permalink Trackbacks (0)

Der Herr Jandl hätt jetzt sicher seinen Sruch von lechts und rinks angebracht, aber ich erspare dem geneigten Leser hier mal das komplette Gedicht. Viel lieber mag ich in diesem Zusammenhang den Herrn Winfried Hermann von den Grünen zitieren, welcher doch tatsächlich folgendes zum Besten gab:

Zuersteinmal sei das geplante Gesetz eh zu lasch weiße Salbe, und ausserdem seien Einnahme und Besitz nicht strafbar. Zudem müsse ein neuer Straftatbestand* geschaffen werden. Desweiteren: Alle können sich schuldig machen, nur der Konsument** nicht. Das ist nicht in Ordnung.

Man mag ihm vielleicht noch zu Gute halten, er ist nur der sportpolitische Sprecher der Bundestags-Fraktion der Grünen - aber kann dem nicht mal jemand Klebeband aufs Maul pappen darüber informieren was er da fordert? Oder ist das gar die Linie der Partei? In der taz - welche da auch keinen kritischen Ton zu findet - ist auf jeden Fall noch folgender Satz zu finden: Die Position der Grünen geht ohnehin weit über den vorgestellten Entwurf hinaus. Sie setzen sich für die Einführung eines Straftatbestands [...] ein und setzen auf die Abschreckungswirkung. Nur so sei der Manipulation [...] Herr zu werden.

Aber zum Glück scheint es ja noch ein paar Kämpfer für Individualismus und Freiheit in der Politik zu geben. So ist der CDU-Politiker Peter Rauen - seines Zeichens stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses im Deutschen Bundestag - beim dradio gefragt worden warum es denn keine Strafen beim Besitz kleinster Mengen geben sollte. Und er antwortete Erstaunliches:

Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen, weil es meiner Meinung nach nicht wirkungsvoll ist. [...] Man kann natürlich in Deutschland jetzt sagen, ich bestrafe kleinste Mengen, ich verfolge jeden Konsumenten***, der so etwas besitzt, mit dem Strafgesetz. Damit haben wir aber [...] insgesamt überhaupt nichts erreicht.

P.S.: Ja, auch hier geht es tatsächlich um den Konsum verbotener Mittel, nur statt harmloser Drogen war diesmal das böse böse Doping das Thema. Fällt kaum auf, oder? Und spielt bei Hermanns Geschwätz auch kaum eine Rolle, das bleibt gar gräuselig.

P.P.S.: Bitte ersetzen/hinzufügen:

* Sportbetrug
** Athlet
*** Sportler


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