Drogenbullen erneut zurückgepfiffen
Zu häufig scheint bei strafrechtlichen Ermittlungen der Zweck die Mittel zu heiligen, sagt der Sprecher der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger zum folgenden Fall. Nur kommt es ja doch eher selten vor das sich die Polizei für ihre Ermittlungs-Methoden auch mal zu verantworten hat - gerade im Bereich der illegalisierten Drogen können unsere Freunde und Helfer tun und lassen was sie wollen - und das oft mit Deckung von oben.
Umso erstaunlicher waren heute die klaren Worte des Bundesgerichtshofes, welcher der Berliner Polizei und Justiz schwere Rechtsverstöße vorwarf und den angeklagten Händler, welcher zu 10 Jahren verurteilt werden sollte, freisprach.
Hier ein kurzer Überblick der Kette von Ermittlungsmängeln:
- Die Staatsanwaltschaft hat heimlich Nachermittlungen vorgenommen, welche weder dem Gericht noch den übrigen Beteiligten des Verfahrens zugänglich gemacht wurden.
- Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nicht beaufsichtigt, ein Staatsanwalt sagte vor Gericht aus das die Polizei in diesem Fall autark ermittelt.
- Die Polizei "besetzte" ohne einen Richter zu informieren die Wohnung des abwesenden Angeklagten um auf diesen zu warten, versäumte es aber, einen Richter einzuschalten.
- Weitere Objekte wurden von der Polizei ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht. Die Angebliche "Gefahr in Verzug" konnte das Gericht jedoch nicht sehen. So wurde der Verdächtige zuvor bereits mehrere Wochen lang überwacht und für das Stellen eines entsprechenden Antrages wäre genug Zeit gewesen.
- In Muttis Wohnung sichergestellte Zigarettenkippen wurden auf DNA-Spuren untersucht.
- Für den Abgleich der DNA-Proben lotsten sie den Verdächtigen in eine ausschließlich zu diesem Zweck aufgebaute Verkehrskontrolle, natürlich wieder ohne vorherige Nachfrage bei einem Richter.
- ... dann wurde er auch noch ohne richterliche Anordnung festgenommen...
- ... und musste 12 Monate in Untersuchungshaft sitzen.
Wie man schon sieht sind diese Methoden durchaus keine Einzelfälle sondern völlig normale Ermittlungsmethoden im Bereich der "Drogenkriminalität". Es ist ja auch nicht so das die zuständige Abteilung 69 der Staatsanwaltschaft Berlin nicht wüsste auf was sie sich einlässt, nicht zum ersten Mal wurden sie ob ihrer Methoden gerügt und zurückgepfiffen. Vor kaum einen Jahr veranlasste das Kammergericht nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Freilassung des zuvor rund 19 Monate in Untersuchungshaft sitzenden Mahmoud Al-Z, welcher wegen Btm-Delikten verurteilt und eingesperrt werden sollte. Loswerden konnten sie ihn ja auch nicht so einfach. Otto Schily versuchte schon 2003 die Türkei zur Zurücknahme seiner Ausbürgerung zu überreden um dem Drogenhändler endlich den Garaus machen zu können - was aber zum Glück scheiterte.
Man wird sehen ob die Hunde jetzt etwas zurückgepfiffen werden, ich würde mal sagen: Eher Unwahrscheinlich. Wir prüfen das Urteil, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Michael Grunwald. Dann werden wir die erforderlichen Konsequenzen ziehen.
Aktenzeichen: LG (538) 69 Js 32/04 KLs (29/05), BGH 5StR 546/06

